ו תנו רבנן שטר שכתוב בו רבית קונסין אותו ואינו גובה לא את הקרן ולא את הרבית דברי רבי מאיר וחכמים אומרים גובה את הקרן ואינו גובה את הרבית במאי קמיפלגי רבי מאיר סבר קנסינן התירא משום איסורא ורבנן סברי לא קנסינן התירא משום איסורא
6 Die Rabbanan lehrten: Wenn in einem Schuldscheine [die Zahlung von] Zinsen geschrieben steht, so maßregle man [den Gläubiger], und er erhält weder den Stammbetrag noch die Zinsen – so R. Meír; die Weisen sagen, er erhalte den Stammbetrag, nicht aber die Zinsen. – Worin besteht ihr Streit? – R. Meír ist der Ansicht, die Maßregelung erstrecke sich wegen des Verbotenen auch auf das Erlaubte, und die Rabbanan sind der Ansicht, die Maßregelung erstrecke sich nicht wegen des Verbotenen auf das Erlaubte. –